Prüfungsausschuss Germanistik
Hinweise und Ausnahmeregelungen aufgrund aktueller Einschränkungen des Lehr- und Prüfungsbetriebes an der JMU Würzburg finden Sie hier.
Diese Seite bezieht sich auf den Prüfungsausschuss folgender Studiengänge: LA Deutsch; BA Germanistik; MA Germanistik (Grundlage: ASPO/LASPO 2015 §14)
Ansprechpartner für den Prüfungsausschuss des Studiengangs Germanistik als Fremdsprachenphilologie finden sie hier.
Ansprechpartner für den Prüfungsausschuss des Master Neuere Literaturen finden sie hier.
Ansprechpartner für den Prüfungsausschuss des Master Mittelalter und Frühe Neuzeit finden sie hier.
Vorsitzender: Prof. Dr. Dieter Wrobel
Stellvertreter: Prof. Dr. Joachim Hamm
Stellvertreter: Dr. Markus Hien
- Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen innerhalb der Germanistik eingehalten werden.
- Informationen zu Fristen der Prüfungsanmeldung und der Verbuchung finden Sie hier.
- Die Termine und Räume der Klausuren hängen im Klausurenplan der Fakultät aus.
- Zulassung zum Master Germanistik. Informationen zur Bewerbung zum Master Germanistik finden Sie hier.
- Zuteilung des Themas der BA- oder MA-Thesis (siehe unten)
- Prüfungsanerkennung in den germanistischen Studiengängen (siehe unten)
- Widersprüche gegen die Bewertung von Prüfungsleistungen sowie gegen sonstige Prüfungsbescheide sind an den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des jeweiligen Prüfungsausschusses zu richten und fristgerecht im Prüfungsamt einzureichen. (ASPO 2015 §31 Abs. 5)
- Organisation der Archivierung und Einsichtnahmen von Prüfungsleistungen. Das Formular zur Einsichtnahme Ihrer Prüfungsleistung finden Sie hier.
- Für Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an den Geschäfteführenden Vorstand.
Ansprechpartner für bestimmte Bereiche
Prof. Dr. Dieter Wrobel
Kontaktdaten und Sprechzeiten von Herrn Wrobel erfahren Sie hier.
- Bitte stellen Sie Ihren Antrag in einem formlosen Schreiben in Papierform. Begründen Sie Ihren Antrag und fügen Sie diesem unbedingt entsprechende Belege (Atteste etc.) bei.
- Zur Abgabe des Antrags kommen Sie bitte in die Sprechstunde.
Bei einer BA- oder MA-Thesis ist – anders als bei einer Zulassungsarbeit – eine Prüfungsanmeldung erforderlich.
Das Verfahren zur Anmeldung und Abgabe durchläuft mehrere Schritte:
1. Anmeldung der Arbeit
- Für die Anmeldung benötigen Sie das richtige Formular. Dies richtet sich nach der für Sie jeweils geltenden Prüfungsordnung (ASPO). Es gibt derzeit mehrere gültige ASPOs. Welche auf Sie zutrifft, hängt davon ab, wann Sie Ihr Studium begonnen haben. Das Formular zur Anmeldung Ihrer Thesis finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamts.
- Drucken Sie sich dieses Formular 2-fach aus und gehen Sie damit zu dem Dozenten, der Ihr Betreuer sein soll. Füllen Sie es mit ihm zusammen aus.
- Ein Formular verbleibt beim Betreuer. Mit dem anderen gehen Sie zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (siehe oben). Bitte nutzen Sie die Sprechstundenzeit oder geben Sie den Antrag mit Immatrikulationsbescheinigung im Sekretariat bei Frau Schönig ab. Sie können ihn dort im Laufe der folgenden Tage wieder abholen. Anschließend geben Sie das unterschriebene Formular persönlich beim Prüfungsamt ab. Über die Anmeldung Ihrer BA-Arbeit erhalten Sie keine schriftliche Bestätigung vom Prüfungsamt.
2. Abgabe der Arbeit beim Prüfungsamt
- Sie müssen Ihre Arbeit fristgerecht in zweifacher, gedruckter Ausfertigung sowie einmal in elektronischer Form (z.B. auf einer CD) beim Prüfungsamt einreichen. Die elektronische Fassung der Arbeit muss inklusive korrektem Deckblatt und unterschriebener Eigenständigkeitserklärung in einer einzigen PDF-Datei zusammengefasst werden. Beachten Sie bitte die Hinweise dazu am Ende dieser Webseite.
3. Formalia
- Der Textteil Ihrer BA-Thesis soll 30-50 Seiten umfassen. Ein Muster für das Deckblatt Ihrer Arbeit finden Sie hier. Ihre Hausarbeit muss eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung enthalten.
- Der Umfang der MA-Arbeit soll 50-70 Seiten umfassen. Ein Muster für das Deckblatt Ihrer Arbeit finden Sie hier. Ihre Hausarbeit muss eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung enthalten.
4. Urkunde
- Ihre BA- bzw. MA-Urkunde erhalten Sie nur auf Antrag. Informationen dazu hält das Prüfungsamt bereit.
Dr. Markus Hien
Kontaktdaten und Sprechzeiten von Herrn Hien erfahren Sie hier.
Die Klausurtermine der Germanistik richten sich nach dem Zeitfenstermodell der Universität und dem Klausurenplan der Fakultät. Ort und Zeit der Klausuren sind auch im Vorlesungsverzeichnis auf WueStudy unter der jeweiligen Veranstaltung/bei dem jeweiligen Modul als Einzeltermin eingetragen.
Sollte es dennoch Überschneidungen geben, wenden Sie sich bitte an Markus Hien (Kontaktdaten siehe oben).
Die Verbuchung findet im Wintersemester Ende März/Anfang April und im Sommersemester Mitte/Ende September statt. Danach werden die Prüfungsleistungen archiviert und können nur noch per Antrag eingesehen werden. Laut ASPO/LASPO § 37 Abs. 2 bzw. ASPO/LASPO 2015 §38 Abs. 1 muss der Antrag auf Einsichtnahme an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses "spätestens binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses" (d. h. hier binnen eines Monats nach der Verbuchung) gestellt werden. Da die Prüfungseinsicht sehr lehrreich sein kann, akzeptieren wir im Normalfall auch Anträge, die erst deutlich später gestellt werden, sofern sie sich auf Prüfungsleistungen aus dem letzten Semester beziehen. Das Formular kann hier online ausgefüllt werden.
- Allgemeine Informationen des Prüfungsamtes zum Anrechnungsverfahren finden Sie hier.
- Zur Anerkennung von Prüfungsleistungen für das Studienfach Deutsch/Germanistik kommen Sie bitte in die Sprechstunde. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
- Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Anerkennung von Leistungen aus früheren Studiengängen nur einmal und zwar innerhalb des ersten Studiensemesters im neuen Studiengang an der JMU gestellt werden darf (ASPO/LASPO 2015, § 18 Abs. 4). Nach Verstreichen dieser Frist sind auch Leistungen, die Sie in einem anderen germanistischen Studiengang an der JMU erworben haben, nicht mehr in Ihren neuen Studiengang übertragbar!
- Wenn Sie innerhalb der JMU von einem germanistischen Studiengang zu einem anderen wechseln, müssen Sie keine Bestätigung Ihrer Leistungen mitbringen.
- Sollten Sie bereits ein Formular mit Prüfungsanrechnungen aus dem andern Haupt- oder Nebenfach haben, bringen Sie dieses bitte zur Festlegung der Hochstufung mit.
- Sollte die Anrechnung nicht in der Sprechstunde sofort fertiggestellt werden können, müssen Sie diese im Laufe der folgenden Tage im Sekretariat des Lehrstuhls abholen und zum Prüfungsamt bringen.